Was passiert mit meinen Überstunden bei der Rente?

Wenn du in den Ruhestand gehst, fragst du dich vielleicht, was mit deinen gesammelten Überstunden passiert – besonders, wenn sie noch nicht ausgeglichen wurden. Die gute Nachricht: Du musst nicht automatisch darauf verzichten.

Überstunden können als Geldausgleich ausgezahlt werden, auch nach dem Renteneintritt. Wichtig ist jedoch: Dieser Betrag zählt als Hinzuverdienst und wird in dem Jahr versteuert, in dem er tatsächlich ausgezahlt wird. Das gilt unabhängig davon, ob du die Überstunden vor oder nach dem Erreichen des Rentenalters geleistet hast.

Wenn dein Arbeitgeber dir die Überstunden als Einmalzahlung auskehrt – etwa zum Zeitpunkt des Ruhestands –, wird dieser Betrag vollständig dem laufenden Kalenderjahr zugeordnet. Das kann steuerliche Auswirkungen haben, vor allem wenn die Summe höher ausfällt. Deshalb lohnt es sich, im Gespräch mit dem Arbeitgeber bereits vor der Pensionierung Klarheit zu schaffen, ob und wie Überstunden noch ausgeglichen werden.

Einige Arbeitnehmer nutzen die Zeit vor der vollständigen Rente, um Überstunden systematisch abzubauen – beispielsweise in Form von Freizeitausgleich. Andere entscheiden sich bewusst für die finanzielle Abgeltung, um den Übergang in die Rente finanziell abzusichern.

Fazit: Überstunden gehen bei der Rente nicht automatisch verloren. Ob als Geld oder Freizeit – du hast oft die Wahl. Wichtig ist, den Zeitpunkt der Auszahlung und die steuerlichen Folgen zu bedenken. Eine planvolle Abstimmung mit deinem Arbeitgeber und gegebenenfalls einem Steuerberater kann hier sinnvoll sein.

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