Was passiert mit dem Resturlaub nach Kündigung?
Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, bleibt oft die Frage: Was ist mit dem noch nicht genommenen Urlaub? Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 20 Werktage Urlaub pro Jahr – bei einer Fünf-Tage-Woche. Wird dieser Anspruch nicht vollständig genutzt, muss geklärt werden, was damit geschieht, sobald die Kündigung auf dem Tisch liegt.
Die gute Nachricht: Der Anspruch auf Urlaub erlischt nicht einfach mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Laut § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) muss der Arbeitgeber verbleibenden Urlaub, der aus betrieblichen Gründen nicht mehr genommen werden kann, finanziell abgelten. Das bedeutet: Der Arbeitnehmer erhält für jeden nicht genommenen Urlaubstag eine Vergütung, die sich nach seinem durchschnittlichen Bruttogehalt richtet.
Wichtig ist jedoch, dass der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit gehabt hätte, den Urlaub vor der Kündigung zu nehmen. Hat der Arbeitgeber rechtzeitig angeboten, die restlichen Tage zu gewähren, und der Arbeitnehmer hat diese bewusst nicht wahrgenommen, kann die Abgeltung unter Umständen entfallen. Um Streit zu vermeiden, lohnt es sich, frühzeitig mit dem Arbeitgeber über die Abwicklung des Resturlaubs zu sprechen – sei es in Form von konkreten Urlaubstagen oder einer schlüssigen Abgeltung im Arbeitszeugnis oder der Schlussabrechnung.
Kurz gesagt: Der Resturlaub muss entweder genommen oder bezahlt werden – und das ist nur recht und billig.
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