Was passiert mit nicht genommenem Urlaub?

Ein häufiges Missverständnis: Viele Arbeitnehmer glauben, dass ihr Urlaub automatisch in Geld umgewandelt wird, wenn sie ihn nicht nehmen. Doch das stimmt so nicht. Grundsätzlich verfällt nicht genommener Erholungsurlaub fristgerecht – und zwar entweder zum Ende des Kalenderjahres oder, falls eine Übertragung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vorgesehen ist, spätestens bis zum 31. März des Folgejahres.

Dies ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Danach hat der Arbeitnehmer zwar einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr, aber nur, wenn er diesen auch rechtzeitig nimmt. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Beschäftigten frühzeitig darauf hinzuweisen, dass der Urlaub antritts- und ablaufgebunden ist. Wenn der Arbeitgeber also nichts sagt und der Arbeitnehmer deshalb seinen Urlaub nicht nehmen kann, kann der Anspruch in Ausnahmefällen sogar bis zu 15 Monate überdauern – entschieden hat dies das Europäische Gerichtshof bereits mehrfach im Sinne der Arbeitnehmer.

Dennoch gilt: Wer seinen Urlaub hat verfallen lassen, ohne dass der Arbeitgeber ihn zuvor ausdrücklich darauf hingewiesen hat, sollte nicht vorschnell aufgeben. In solchen Fällen kann unter Umständen noch ein Anspruch auf Urlaubsgeld bestehen. Am besten ist es jedoch, Urlaub frühzeitig zu planen und mit dem Chef abzusprechen. So vermeidet man Stress – und behält die erholsame Zeit, die einem zusteht.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen