Urlaub bleibt bei Krankheit erhalten

Wenn Arbeitnehmer längere Zeit aufgrund einer Erkrankung ausfallen, stellt sich oft die Frage: Was wird mit dem angesammelten Urlaubsanspruch? Die gute Nachricht: Laut dem Bundesurlaubsgesetz bleibt der gesetzliche Erholungsanspruch selbst bei Krankheit bestehen. Das bedeutet, wer im Laufe des Jahres krank ist, verliert deswegen nicht automatisch seinen Urlaub.

Der Anspruch verfällt nicht einfach, nur weil jemand krank war. Im Gegenteil: Wer während des Kalenderjahres so erkrankt, dass Urlaub nicht genommen werden konnte, hat unter Umständen sogar einen Anspruch auf sogenannten Ersatzurlaub. Dieser kann bis zum 31. März des Folgejahres (in manchen Fällen sogar bis zum 31. Dezember) nachgeholt werden. Wichtig ist, dass dieser Anspruch nur dann entsteht, wenn die Krankheit tatsächlich verhindert hat, dass der Urlaub wie geplant genommen wurde.

Ein Gerichtsurteil vom 8. September 2023 bestätigt: Wer während des Urlaubs krank wird, hat unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, diesen Zeitraum nachträglich als gesundheitlichen Erholungsurlaub zu verschieben. Ein Arbeitnehmer, der beispielsweise während seines geplanten Urlaubs erkrankt, kann diesen Anspruch geltend machen – vorausgesetzt, er hat die Krankheit fristgerecht gemeldet und entsprechende ärztliche Bescheinigungen vorgelegt.

Unternehmen dürfen den Anspruch auf Ersatzurlaub nicht einfach ignorieren. Arbeitnehmer sollten daher im Zweifelsfall ihre Rechte prüfen und sich gegebenenfalls beraten lassen. Kurz gesagt: Wer krank ist, verliert seinen Urlaub nicht – er darf ihn später nutzen.

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