Arbeitslos vor der Rente: Was droht zwei Jahre vorher?
Wer zwei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze arbeitslos wird, sollte aufpassen – denn das kann die geplante abschlagsfreie Rente gefährden. Wer in dieser Zeit Arbeitslosengeld I (ALG I) bezieht, sammelt unter Umständen keine anrechenbare Wartezeit für die Rentenversicherung. Das bedeutet: Die Zeit als Arbeitsloser zählt nicht automatisch zur erforderlichen Versicherungszeit, die für eine abschlagsfreie Rente nötig ist.
Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Wird man arbeitslos, weil der Arbeitgeber insolvent ist oder den Betrieb dauerhaft schließt, gilt diese Zeit weiterhin als anrechenbar. In solchen Fällen bleibt der Weg zur vollen Rente offen. Wer hingegen freiwillig kündigt oder aus anderen Gründen arbeitslos wird, läuft Gefahr, Lücken in der Versicherungszeit zu haben – und damit doch mit Rentenkürzungen leben zu müssen.
Ein Beispiel: Wer 67-jährig in Rente gehen möchte und 2025 bereits arbeitslos wird, könnte bei fehlender anrechenbarer Zeit am Ende weniger bekommen, als erwartet. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig die eigene Situation bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen zu lassen. Ein Rentenbescheid oder eine Beratung kann Klarheit schaffen.
Wer nahe an der Altersgrenze ist, sollte daher besonders vorsichtig mit Kündigungen sein. Besser: Den letzten Job so lange wie möglich halten oder im Fall einer betriebsbedingten Entlassung die Ausnahmeregel nutzen. Mit der richtigen Planung bleibt die Rente abschlagsfrei – auch nach einer Phase der Arbeitslosigkeit.
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