Aktien mit Verlust verkauft: Was bedeutet das für die Steuer?

Wer an der Börse investiert, erlebt nicht nur Höhenflüge. Manchmal führt kein Weg daran vorbei, eine Position im Depot mit Verlust zu schließen. Doch steuerlich betrachtet ist ein Realisierungsverlust nicht reiner Misserfolg: Über die sogenannte Verlustverrechnung lässt sich zumindest die Steuerlast auf zukünftige Gewinne mindern.

In Deutschland gilt für Privatanleger allerdings eine wesentliche Einschränkung: Verluste aus Aktienverkäufen dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus anderen Aktienverkäufen verrechnet werden. Eine Verrechnung mit Einnahmen aus Dividenden, Zinsen oder Gewinnen aus Investmentfonds und Anleihen ist gesetzlich ausgeschlossen.

Haben Sie im selben Kalenderjahr keine ausreichenden Aktiengewinne erzielt, verfällt der Verlust keineswegs. Die depotführende Bank merkt sich den Betrag im sogenannten Aktien-Verlustverrechnungstopf und trägt ihn automatisch in die folgenden Jahre vor. Sobald Sie künftig wieder Aktien mit Gewinn veräußern, wird dieser Gewinn automatisch verrechnet. Dadurch sparen Sie Abgeltungsteuer samt Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Wichtiger Tipp für Multi-Depot-Besitzer: Führen Sie Konten bei verschiedenen Banken, erfolgt die Verrechnung nicht automatisch depotübergreifend. Hierfür müssen Sie bis zum 15. Dezember des jeweiligen Jahres eine Verlustbescheinigung bei Ihrer Bank beantragen, um die Verluste im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend zu machen.

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