Was passiert, wenn man kurz vor der Rente kündigt?

Wer kurz vor dem Renteneintritt seine Stelle verlässt, fragt sich oft, ob das finanziell überhaupt sinnvoll ist. Die gute Nachricht: Auch bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag kurz vor der Rente besteht in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Das bedeutet, dass man nach der letzten Beschäftigung weiterhin monatlich eine Leistung vom Staat erhält – und zwar so lange, bis die Altersrente beginnt.

Voraussetzung ist, dass man in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat. Diese Zeit muss nicht durchgehend sein – auch Teilzeitarbeit oder mehrere Jobs können zählen. Wer diese Bedingung erfüllt, kann sich ohne große Sorge von seinem Arbeitsplatz lösen, wenn sich zum Beispiel eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses anbietet.

Ein häufiges Missverständnis ist, dass man nach einer Kündigung direkt zur Rentenversicherung gehen kann. Tatsächlich muss man sich erst bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, um das Arbeitslosengeld zu beantragen. Erst danach, wenn die Rente beginnt, wechselt man nahtlos in die gesetzliche Altersversorgung.

Wichtig ist: Wer zu früh in Rente geht, riskiert eine dauerhafte Minderung der Rente – aber das Arbeitslosengeld wird nicht gekürzt, weil man sich in der Übergangszeit als arbeitslos meldet. Eine geplante Trennung vom Job kurz vor der Rente kann also unter den richtigen Voraussetzungen eine sinnvolle Option sein – vor allem, wenn man den Ruhestand entspannt beginnen möchte.

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