Was bedeutet freiwillige Versicherung bei der Krankenkasse?

Wenn man gesetzlich krankenversichert ist, gilt man in der Regel als Pflichtversicherte oder Pflichtversicherter. Das ändert sich, sobald man beispielsweise selbstständig wird oder ein Einkommen hat, das über der Pflichtversicherungsgrenze liegt. Ab diesem Punkt kann man sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen.

Was das konkret bedeutet: Man bleibt Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, zahlt aber künftig seinen Beitrag nicht mehr allein aus dem Gehalt – denn freiwillig Versicherte müssen auch auf andere Einkünfte wie Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit Beiträge leisten. Diese werden anteilig berechnet, je nach Gesamteinkommen.

Ein großer Unterschied zur Pflichtversicherung ist auch die Beitragsbemessung. Während Pflichtversicherte meist nur von ihrem Bruttogehalt zahlen, berücksichtigt die Krankenkasse bei freiwillig Versicherten das gesamte Einkommen – zumindest anteilmäßig. Dies kann dazu führen, dass der monatliche Beitrag steigt, besonders wenn man zusätzliche Erträge hat.

Ein Vorteil bleibt jedoch: Die freiwillige Versicherung bietet weiterhin den vollen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung – von Arztbesuchen über Krankentagegeld bis hin zur Zuzahlung bei Medikamenten. Wer also keine private Krankenversicherung wählen möchte, kann so auch mit höherem oder unregelmäßigem Einkommen im System bleiben.

Wichtig ist, sich vorher genau über die finanziellen Auswirkungen zu informieren. Denn wer einmal freiwillig versichert ist, sollte wissen: Die Beiträge richten sich stets nach dem Einkommen des Vorjahres. Eine Änderung kann sich also auf die Belastung im Folgejahr auswirken.

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