Was passiert, wenn die Gasheizung nach 2024 ausfällt?

Wenn Ihre Gasheizung nach 2024 kaputtgeht, kommt es darauf an, ob sie nur repariert oder komplett ersetzt werden muss. Solange die Heizung noch funktioniert, dürfen Sie sie weiter nutzen – ein pauschales Verbot von bestehenden Gasheizungen gibt es nicht. Reparaturen sind ausdrücklich erlaubt und müssen nicht sofort durch eine neue Anlage ersetzt werden.

Anders sieht es aus, wenn die Heizung vollständig ausfällt – der sogenannte Havariefall. Dann müssen Eigentümer ab 2024 eine neue Heizung einbauen, die zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basiert. Dazu zählen beispielsweise Wärmepumpen, Pelletkessel oder Hybridanlagen mit Solarthermie.

Um einen abrupten und teuren Umstieg zu vermeiden, gibt es jedoch eine Übergangsfrist: Wer nach 2024 eine neue Heizung braucht, hat in der Regel fünf Jahre Zeit, die Umrüstung vorzunehmen. Bei Mietshäusern mit kleineren Gasetagenheizungen kann die Frist sogar bis zu 13 Jahre betragen. Diese Regelung soll vor allem Mieter und Vermieter entlasten.

Es lohnt sich daher, frühzeitig zu planen. Die Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme wird oft durch Zuschüsse des Bundes gefördert – etwa über das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG). Wer jetzt informiert handelt, kann nicht nur Kosten sparen, sondern auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

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