Was sind Diskriminierungsmerkmale?
Im Alltag, aber besonders am Arbeitsplatz, ist es verboten, Menschen aufgrund bestimmter Merkmale schlechter zu behandeln. Diese Merkmale nennt man Diskriminierungsmerkmale. Wer beispielsweise wegen seiner Hautfarbe, seiner Herkunft oder seiner Religion benachteiligt wird, kann sich darauf berufen.
In Deutschland schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor Diskriminierung. Danach ist es unzulässig, jemanden wegen seines Geschlechts, seiner ethnischen Herkunft, seiner Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, seines Alters oder seiner sexuellen Identität anders – und vor allem schlechter – zu behandeln.
Ein Beispiel: Wenn eine Bewerberin nicht eingestellt wird, nur weil sie schwanger ist, handelt es sich um eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts. Oder wenn ein Mensch mit Behinderung vom Besuch eines Restaurants ausgeschlossen wird, weil kein barrierefreier Zugang vorhanden ist – das könnte Diskriminierung sein.
Wichtig ist: Es reicht schon, wenn jemand aufgrund eines dieser Merkmale unfair behandelt wird, auch ohne böse Absicht. Das Gesetz schützt nicht nur im Job, sondern auch beim Einkaufen, in Arztpraxen oder bei Behördengängen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berät kostenlos Menschen, die sich diskriminiert fühlen. Sie hilft bei Fragen, unterstützt bei der Suche nach Lösungen oder vermittelt an Anwält:innen weiter.
Kenntnis der Diskriminierungsmerkmale zu haben, ist der erste Schritt, um für Gerechtigkeit im Alltag einzustehen – im Kleinen wie im Großen.
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