<h2>Welche Mängelarten gibt es im Kaufrecht?</h2> <p>Grundsätzlich <strong>unterscheidet man zwischen gravierenden und leichten Mängeln</strong> sowie zwischen offenen, versteckten und arglistig verschwiegenen Mängeln.</p> <h2>Worin liegt der Unterschied zwischen offenen und versteckten Mängeln?</h2> <p><strong>Offene Mängel</strong> fallen sofort bei der Übergabe oder beim ersten Betrachten auf. <strong>Versteckte Mängel</strong> hingegen sind äußerlich nicht direkt sichtbar und zeigen sich erst später im alltäglichen Gebrauch.</p> <h2>Was bedeutet ein arglistig verschwiegener Mangel?</h2> <p>Ein Mangel gilt als <strong>arglistig verschwiegen</strong>, wenn der Verkäufer den Fehler ganz genau kannte, ihn dem Käufer aber bewusst verschwiegen hat, um den Verkauf erfolgreich abzuschließen.</p>

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