Was dem Mann bei einer Trennung zusteht – oder eben nicht
Bei einer Trennung stellt sich oft die Frage: Was bekommt der Mann, was die Frau? Doch anders, als viele denken, ist die Unterhaltsregelung nicht automatisch zugunsten der Frau. Vielmehr geht es darum, wer wem unterhaltspflichtig ist – und das hängt von den Einkommensverhältnissen ab.
Stirbt die Ehefrau oder ist sie nicht erwerbstätig, erhält sie in der Regel 45 Prozent des bereinigten Nettoeinkommens des Ehemanns. Das ist der sogenannte Trennungsunterhalt. Doch wenn beide Ehepartner arbeiten, wird es komplizierter: Dann wird die Differenz zwischen ihren bereinigten Nettoeinkommen berechnet. Davon erhält die Ehefrau 3/7 – also knapp 43 Prozent. Das bedeutet: Wenn der Mann deutlich mehr verdient, zahlt er Unterhalt. Verdient die Frau hingegen genauso viel oder fast so viel, fällt der Unterhalt geringer aus – manchmal entfällt er sogar ganz.
Wichtig ist: Es geht nicht darum, wer „schuld“ an der Trennung ist, sondern um eine faire finanzielle Absicherung – besonders in Phasen, in denen einer der beiden Partner (oft die Frau) wegen Kindererziehung oder beruflicher Unterbrechungen weniger verdient. Dabei spielt auch die Dauer der Ehe eine Rolle. Eine langjährige Ehe kann zu einem höheren oder längeren Unterhaltsanspruch führen.
Letztlich richtet sich der Unterhalt nach dem konkreten Fall. Pauschale Aussagen sind daher schwierig. Wer unsicher ist, sollte sich rechtlich beraten lassen – denn falsche Annahmen über „automatische Ansprüche“ führen schnell zu unnötigen Konflikten.
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