Finanzielle Unterstützung bei Demenz: Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Eine Demenzerkrankung stellt Betroffene und ihre Angehörigen vor große Herausforderungen im Alltag. Um den Pflegeaufwand abzufedern, bietet die gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland umfangreiche finanzielle Hilfen. Welche Unterstützung Ihnen zusteht, hängt maßgeblich vom zugewiesenen Pflegegrad ab.

Je höher der Pflegebedarf eingeschätzt wird, desto höher sind die monatlichen Pflegesachleistungen für die Unterstützung durch professionelle Pflegedienste. Im Pflegegrad 3 erhalten Pflegebedürftige bis zu 1.298 Euro pro Monat. Bei einem höheren Betreuungsbedarf im Pflegegrad 4 steigt der Anspruch auf bis zu 1.612 Euro monatlich. Für Menschen mit schwerster Beeinträchtigung im Pflegegrad 5 stehen bis zu 1.995 Euro zur Verfügung.

Neben diesen Sachleistungen können Versicherte, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, alternativ oder kombiniert Pflegegeld beziehen. Zudem gibt es einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro, der bereits ab Pflegegrad 1 für Alltagsbegleiter oder Haushaltshilfen genutzt werden kann. Auch Kosten für notwendige Wohnraumanpassungen oder Pflegehilfsmittel werden teilweise übernommen.

Um die optimalen Leistungen abzurufen, empfiehlt sich eine frühzeitige kostenlose Pflegeberatung bei der zuständigen Pflegekasse.

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