So füllst du Zeile 6 in der Anlage AV richtig aus

Wenn du deine Steuererklärung machst und eine Anlage AV ausfüllst, geht es vor allem um deine Beiträge zur Altersvorsorge – besonders bei Riester- oder anderen geförderten Verträgen. Doch nicht nur Ausgaben, sondern auch Einnahmen aus der Rente oder Pension des Vorjahres gehören an bestimmte Stellen eingetragen.

Zeile 6 der Anlage AV ist dafür vorgesehen, Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung des Vorjahres anzugeben. Das betrifft zum Beispiel deine reguläre Rente, Hinterbliebenenrente oder Erwerbsminderungsrente, soweit sie aus der Rentenversicherung stammen. Diese Angabe braucht das Finanzamt, um die sogenannte Günstigerprüfung durchzuführen. Das bedeutet: Es wird geprüft, ob du durch die Berücksichtigung deiner Altersvorsorgebeiträge in den Vorjahren mehr Steuervorteile hattest – oder ob es jetzt, im Rentenalter, günstiger wäre, die Einkünfte anders zu behandeln.

Die Zahlen für Zeile 6 findest du normalerweise in deiner Rentenbescheinigung, die dir die Rentenversicherung jedes Jahr zusendet. Achte darauf, dass du nur die Einnahmen aus der gesetzlichen Rentenversicherung einträgst – nicht etwa Betriebsrenten oder private Renteinkünfte, die an anderer Stelle erfasst werden.

Wichtig ist auch: Wenn du verheiratet bist und eine Einzelveranlagung machst, kann der Ehepartner unter Umständen keinen Sonderausgabenabzug für Altersvorsorge geltend machen. Das betrifft vor allem Beiträge, die bereits steuerlich begünstigt wurden.

Fülle die Anlage AV sorgfältig aus – schon kleine Fehler können die Günstigerprüfung beeinflussen und dazu führen, dass du weniger zurückbekommst, als möglich wäre.

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