Die drei wichtigsten Kartellarten im Überblick

Im Wirtschaftsleben spielen Kartelle eine bedeutende, oft umstrittene Rolle. Sie entstehen, wenn mehrere Unternehmen absprechen, wie sie auf dem Markt agieren – was in vielen Fällen gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Besonders bekannt sind drei Arten: das Gebietskartell, das Submissionskartell und das Preiskartell.

Gebietskartelle teilen einen Markt räumlich unter den beteiligten Unternehmen auf. So vereinbaren etwa zwei Konkurrenten, dass einer nur im Norden und der andere nur im Süden eines Landes tätig wird. Dadurch wird der Wettbewerb künstlich eingeschränkt, und Verbraucher haben weniger Auswahl.

Eine besonders dreiste Form ist das Submissionskartell, auch Bieterkartell genannt. Hier verständigen sich Unternehmen im Voraus darauf, wer einen öffentlichen oder privaten Auftrag erhält. Die anderen bieten nur zum Schein mit – oft mit absichtlich überhöhten Preisen – damit der „abgesprochene“ Bieter gewinnt. Solche Praktiken untergraben den fairen Wettbewerb und schaden dem Gemeinwohl.

Preiskartelle sind wohl die bekanntesten. Dabei legen Unternehmen gemeinsam die Preise für ein Produkt oder eine Dienstleistung fest, statt diese durch den Markt bestimmen zu lassen. Dadurch entsteht ein künstlicher Preis, der oft über dem Niveau eines funktionierenden Wettbewerbs liegt – zu Lasten der Verbraucher.

Alle drei Kartellformen sind in Deutschland nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) grundsätzlich verboten. Die Bundeskartellbehörde überwacht den Markt und ahndet illegale Absprachen – denn ein fairer Wettbewerb ist die Grundlage einer lebendigen Marktwirtschaft.

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