Erwerbsminderungsrente und Arbeitsverhältnis: Was ändert sich?

Wenn ein Arbeitnehmer eine volle, befristete Erwerbsminderungsrente beantragt und diese bewilligt wird, stellt sich oft die Frage: Was passiert mit dem bestehenden Arbeitsverhältnis?

Die gute Nachricht: In den meisten Fällen endet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch. Stattdessen sieht eine gängige Regelung in vielen Tarifverträgen vor, dass das Beschäftigungsverhältnis ruht, also vorübergehend ausgesetzt wird. Dieser Zustand wird als Suspendierung bezeichnet.

Das bedeutet: Der Arbeitnehmer kehrt nicht sofort zur Arbeit zurück, behält aber formell den Anspruch auf seinen Arbeitsplatz – zumindest solange die Rente befristet ist. Während dieser Zeit laufen Gehalt und Arbeitspflicht normalerweise nicht weiter, doch der Vertrag bleibt rechtlich bestehen.

Diese Regelung ist nicht nur tariflich verankert, sondern auch mit dem geltenden Recht vereinbar – insbesondere mit Artikel 12 des Grundgesetzes, der die Freiheit der Berufsausübung schützt. Sie sichert dem Betroffenen eine Brücke zurück in den Beruf, falls sich der Gesundheitszustand bessert.

Wichtig ist jedoch: Eine dauerhafte oder unbefristete Erwerbsminderungsrente kann hingegen oft das Arbeitsverhältnis beenden. Auch hier lohnt es sich, den genauen Rentenbescheid und den eigenen Tarifvertrag genau zu prüfen.

Wer eine EM-Rente erhält, sollte daher unbedingt mit dem Arbeitgeber und gegebenenfalls mit einem Rechtsberater sprechen, um Klarheit über die weiteren Schritte zu gewinnen.

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