Sozialversicherung: Diese Beiträge steigen 2023

Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Werte für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Wer in Deutschland pflichtversichert ist, spürt die Anpassung vor allem auf dem Gehaltszettel – doch für viele bleibt die monatliche Belastung gleich.

Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung steigt

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2023 bei 59.850 Euro jährlich – das sind 4.987,50 Euro monatlich. Wer mehr verdient, zahlt trotzdem nicht mehr an Beiträgen. Diese Grenze begrenzt also den maximalen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Erhöhung bedeutet, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 7,3 Prozent des Krankenkassenbeitrags auf diesen Betrag zahlen – bis zur Höchstgrenze.

Versicherungspflichtgrenze angehoben

Auch die Versicherungspflichtgrenze wurde angepasst und steigt auf 66.600 Euro im Jahr (5.550 Euro monatlich). Wer darüber verdient, kann sich freiwillig entscheiden, ob er in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt oder in die private Versicherung wechselt. Diese Schwelle ist wichtig für Selbstständige und Angestellte mit gutem Einkommen, die überlegen, ob sich ein Wechsel lohnt.

Die Anpassungen orientieren sich an der allgemeinen Lohnentwicklung und sorgen dafür, dass die Sozialversicherungssysteme stabil bleiben. Wer knapp unter oder über den neuen Grenzen liegt, sollte seine persönliche Situation prüfen – gerade bei Jobwechseln oder Gehaltserhöhungen kann sich ein genauer Blick lohnen.

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