Was darf man nicht nach Deutschland mitbringen?

Wenn Sie aus einem Land außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland reisen, sollten Sie besonders auf Ihre Lebensmittel achten. Um die Einschleppung von Tierseuchen zu verhindern, verbietet die EU streng das Einführen bestimmter Produkte. Dazu gehören unter anderem Fleisch, Milch und alle daraus hergestellten Erzeugnisse.

Ob Wurst, Käse, Joghurt oder Milch – all diese Artikel dürfen laut der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 nicht im privaten Reisegepäck mitgeführt werden, wenn sie aus sogenannten Drittländern stammen. Das gilt auch für verarbeitete oder verpackte Lebensmittel, solange sie tierische Bestandteile aus nicht-EU-Ländern enthalten.

Die Regelung dient dem Schutz der Tier- und Gesundheitsvorsorge in der EU. Die deutschen Behörden, darunter das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), überwachen dies streng – besonders an Flughäfen, Grenzen und bei Kontrollen.

Es gibt nur wenige Ausnahmen: Babynahrung oder medizinisch notwendige Lebensmittel können unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein, müssen aber oft dokumentiert werden. Wer gegen die Vorschriften verstößt, riskiert, dass die Ware beschlagnahmt wird – oder sogar Geldstrafen.

Wer aus einem Nicht-EU-Land wie der Türkei, den USA, Russland oder vielen afrikanischen oder asiatischen Ländern einreist, sollte daher vor der Heimreise prüfen, was im Koffer erlaubt ist. Einfach ist es nicht immer – doch die Regeln sind wichtig, um Krankheiten wie Maul- und Klauenseuche oder die Afrikanische Schweinepest fernzuhalten.

Bevor Sie das nächste Mal aus dem Urlaub zurückkehren, werfen Sie besser einen Blick auf die aktuelle Liste der Einfuhrbestimmungen. So bleibt der Heimweg stressfrei – und der Käse vom Markt bleibt dort, wo er hingehört: im Urlaubsland.

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