Beschränkte Geschäftsfähigkeit im Alltag von Jugendlichen

Ein eigener Handyvertrag, das erste Moped oder einfach ein etwas teureres Geschenk: Ab welchem Alter darf man in Deutschland eigentlich rechtlich bindende Verträge abschließen? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) setzt hier klare Grenzen, um Kinder und Jugendliche im Rechtsverkehr zu schützen.

Nach § 106 BGB sind Personen beschränkt geschäftsfähig, wenn sie das siebente Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht volljährig sind. Das betrifft somit alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 7 bis 17 Jahren. Vor dem vollendeten siebten Lebensjahr gilt man rechtlich als geschäftsunfähig – Verträge sind in diesem Alter komplett nichtig.

Für Jugendliche bedeutet die beschränkte Geschäftsfähigkeit vor allem eines: Sie können Verträge meist nicht völlig allein abschließen. In der Regel ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter – meist der Eltern – erforderlich. Eine wichtige Ausnahme bietet der bekannte Taschengeldparagraf (§ 110 BGB). Wenn Jugendliche einen Vertrag mit Mitteln erfüllen, die ihnen zur freien Verfügung oder für diesen Zweck überlassen wurden, ist das Geschäft auch ohne ausdrückliche Einwilligung der Eltern von Anfang an wirksam.

Durch diese Regelungen stellt der Gesetzgeber sicher, dass Heranwachsende Schritt für Schritt den Umgang mit Geld und Verträgen lernen, ohne sich finanziell zu überfordern.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen