Welche Pflanzen sind in Deutschland verboten?
In Deutschland unterliegen bestimmte Pflanzen strengen gesetzlichen Regelungen, da sie berauschende oder suchterzeugende Wirkstoffe enthalten. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verbietet den Anbau, Besitz und Handel mit bestimmten Arten – selbst im privaten Garten kann das teure Konsequenzen haben.
Die bekannteste verbotene Pflanze ist Cannabis. Unabhängig von der Menge oder der Art der Nutzung ist der Anbau und Besitz von Hanfpflanzen strafbar, solange sie nicht ausdrücklich als faserbildende Sorten zugelassen sind.
Auch Salvia divinorum, oft als „Zaubersalbei“ oder „Hexensalbei“ bezeichnet, fällt unter das BtMG. Diese Pflanze, ursprünglich aus Mexiko, enthält Salvinorin A – ein stark psychedelisch wirkender Stoff, der bereits in geringen Mengen Wirkung entfaltet.
Weiterhin verboten ist der Anbau des Cocastrauchs (Erythroxylum coca). Obwohl die Pflanze in Südamerika traditionell als Tee genutzt wird, ist in Deutschland jeder Umgang damit strafbar, da aus ihr Kokain gewonnen werden kann.
Auch bestimmte Mohnarten sind verboten. Dazu gehören Papaver somniferum (Schlafmohn), bekannt für seine opiumhaltigen Samen, sowie Papaver bracteatum und Papaver orientale. Diese enthalten zwar weniger Morphin, fallen aber dennoch unter das BtMG, sobald sie zu berauschenden Zwecken genutzt werden.
Wer Pflanzen im Garten züchten möchte, sollte daher genau prüfen, ob diese gesetzlich erlaubt sind. Die Grenzen sind eng – und die Strafen bei Verstößen können erheblich sein.
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