Was bedeutet lebenslanges Wohnrecht?
Ein lebenslanges Wohnrecht gibt einer Person das Recht, eine Wohnung oder eine Immobilie bis zu ihrem Lebensende zu bewohnen – und das, ohne Miete zahlen zu müssen. Dieses Recht wird oft im Rahmen von Schenkungen oder Verkäufen vereinbart, etwa wenn Eltern ihre Immobilie an ihre Kinder übertragen, aber weiter darin wohnen möchten.
Das Wohnrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und wird im Grundbuch eingetragen. Sobald es eingetragen ist, bleibt es auch dann bestehen, wenn die Immobilie verkauft wird. Der neue Eigentümer muss das bestehende Wohnrecht respektieren – unabhängig davon, ob er persönlich damit einverstanden ist oder nicht.
Wichtig zu wissen: Wer ein lebenslanges Wohnrecht hat, darf die Wohnung in der Regel nicht untervermieten, es sei denn, das wurde ausdrücklich vereinbart. Außerdem bleibt die Person, die das Wohnrecht nutzt, oft für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich, während größere Reparaturen wie Dach oder Heizung meist beim Eigentümer liegen.
Anders als bei einer Miete kann das Wohnrecht nicht einfach gekündigt werden. Lediglich bei schwerwiegenden Verstößen – etwa bei schuldhaftem Schaden oder massiver Störung des Eigentümers – kann eine gerichtliche Aufhebung möglich sein.
Ein lebenslanges Wohnrecht bietet also Sicherheit, sollte aber vorab sorgfältig notariell geregelt werden. Denn einmal eingeräumt, ist es nur schwer wieder rückgängig zu machen. Wer es gewährt, sollte sich bewusst machen: Die Immobilie steht dann nicht mehr uneingeschränkt zur Verfügung – selbst nach dem Tod der berechtigten Person endet das Recht erst und der Eigentümer kann wieder frei entscheiden.
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