Welche SEPA-Lastschriftarten gibt es?
Wenn es um bargeldlose Zahlungen in Europa geht, spielt SEPA eine zentrale Rolle. Besonders bei Lastschriften unterscheidet man zwei Verfahren: die SEPA-Basislastschrift und die SEPA-Firmenlastschrift. Beide erleichtern den Zahlungsverkehr innerhalb des SEPA-Raums, funktionieren aber in bestimmten Punkten unterschiedlich.
Die SEPA-Basislastschrift ist die bekanntere Form und steht sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen offen. Sie wird oft für wiederkehrende Zahlungen wie Stromrechnungen oder Mitgliedsbeiträge genutzt. Der Zahlungsempfänger zieht den Betrag nach Vorlage eines Lastschriftmandats direkt vom Konto des Zahlers ein – vorausgesetzt, das Konto ist gedeckt. Der Vorteil: Der Zahler muss sich nicht selbst um die Überweisung kümmern.
Anders verhält es sich bei der SEPA-Firmenlastschrift. Diese ist ausschließlich für Geschäftskunden gedacht, also Unternehmen oder Selbstständige. Privatpersonen können sie weder erteilen noch nutzen. Sie ermöglicht es Firmen, Lastschriften auszulösen, wobei die Verantwortung für die korrekte Anwendung bei den beteiligten Geschäftspartnern liegt.
Beide Verfahren sind sicher und europaweit standardisiert. Wichtig ist, dass das Einzugsmandat immer schriftlich oder elektronisch bestätigt wird. So bleibt die Kontrolle beim Kontoinhaber. Die Bundesbank weist zudem darauf hin, dass Lastschriften innerhalb von acht Wochen widerrufen werden können, falls etwas schiefgelaufen ist.
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