Steuerklasse 3 in Rente: Wann lohnt sie sich für Paare?
Wenn ein Ehepartner in Rente geht, stellt sich oft die Frage: Welche Steuerklasse ist jetzt die beste Wahl? Besonders relevant wird dies, wenn nur einer der beiden Partner weiterhin regelmäßiges Einkommen bezieht – in diesem Fall die Rente.
Steuerklasse 3 kann hier eine sinnvolle Option sein, vor allem, wenn der rentierende Partner früher bereits in Steuerklasse 3 war. Wer in diese Klasse fällt, profitiert von einer günstigeren Steuerberechnung und behält so mehr vom Monatsgeld. Das gilt insbesondere dann, wenn die Rente mehr als 60 Prozent der gemeinsamen Einkünfte ausmacht.Ein Beispiel: Der Mann ist in Rente, die Frau arbeitet noch vollzeit. Seine Rente ist die Hauptquelle des Haushaltseinkommens. In diesem Fall kann es steuerlich vorteilhaft sein, wenn er in Steuerklasse 3 bleibt, während seine Ehefrau in Steuerklasse 5 wechselt. Auf diese Weise wird das gemeinsame Einkommen steuerlich besser verteilt – ein sogenannter Ehegattensplitting-Effekt, der oft zu einer niedrigeren Gesamtbelastung führt.
Wichtig ist jedoch: Die Steuerklasse muss beim Finanzamt beantragt werden. Automatisch ändert sich nichts mit dem Renteneintritt. Paare sollten daher frühzeitig prüfen, ob ein Wechsel der Steuerklassen finanziell sinnvoll ist – besonders, wenn sich das Einkommensverhältnis durch die Rente deutlich verändert hat.
Ein Blick in den Steuerbescheid oder ein Gespräch mit dem Steuerberater kann hier Klarheit schaffen und bares Geld sparen.
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