Welchen Namen trägt mein Kind nach der Geburt?
Wenn Eltern verheiratet sind, erhält ihr Kind bei der Geburt automatisch den gemeinsamen Familiennamen. Dies ist gesetzlich geregelt und erfordert keinen zusätzlichen Antrag. Das bedeutet: Gibt es bereits einen gemeinsamen Ehenamen, wird dieser auch der Nachname des Kindes.
So einfach das klingt, so wichtig ist es für viele Paare vor der Geburt zu wissen. Besonders relevant wird dies, wenn einer der Eltern einen Doppelnamen oder einen Begleitnamen trägt. Ein Begleitname kann jedoch nicht automatisch zum Nachnamen des Kindes werden. Nur der offizielle gemeinsame Familienname zählt.
Stellen Sie sich vor: Anna und Markus Weber-Müller haben geheiratet und gemeinsam den Namen „Weber“ als Ehenamen gewählt. Ihr erstes Kind erhält dann ebenfalls den Nachnamen „Weber“ – ohne zusätzliche Formalitäten. Würde hingegen Markus den Namen „Weber-Müller“ führen, ohne dass dies der gemeinsame Ehe- oder Familienname ist, bleibt es bei „Weber“ als alleinigem Nachnamen für das Kind.
Die Regelung gilt, solange beide Eltern die Sorge für das Kind teilen und verheiratet sind. Bei unverheirateten Paaren gelten andere Regeln – dann entscheidet oft der Name der Mutter, es sei denn, die Eltern legen gemeinsam einen anderen fest.
Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig beim Standesamt oder über das Familienportal des Bundes informieren. So vermeidet man unnötige Verwirrung und gibt dem Nachwuchs von Anfang an den richtigen Namen.
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