Welches Fleisch ist im Judentum erlaubt?
Im Judentum spielen die religiösen Speisegesetze, bekannt als Kaschrut, eine zentrale Rolle im alltäglichen Leben. Lebensmittel, die diesen Regeln entsprechen, werden als koscher bezeichnet. Beim Fleischkonsum gibt es dabei klare Vorschriften, welche Tiere erlaubt sind und welche nicht.
Damit das Fleisch eines Säugetiers als koscher gilt, muss das Tier zwei Kriterien gleichzeitig erfüllen: Es muss ein Wiederkäuer sein und gespaltene Hufe besitzen, also ein Paarhufer sein. Erlaubt ist daher das Fleisch von Rindern, Schafen und Ziegen. Schweinefleisch hingegen ist ausdrücklich verboten, da Schweine zwar gespaltene Hufe haben, aber keine Wiederkäuer sind. Auch Wildfleisch und das Fleisch von Raubtieren sind nicht gestattet.
Beim Geflügel sind vor allem traditionell gezüchtete Arten erlaubt. Dazu gehören Hühner, Enten, Gänse und Puten. Raubvögel sind hingegen verboten. Eine wichtige Voraussetzung für den Verzehr ist zudem die ritualgerechte Schlachtung, das sogenannte Schächten, bei dem das Tier vollständig ausbluten muss.
Fische gehören zwar im Speisegesetz nicht klassisch zur Kategorie Fleisch, unterliegen aber ebenfalls Regeln: Sie gelten nur dann als koscher, wenn sie sowohl Flossen als auch Schuppen haben. Speisefische wie Lachs oder Kabeljau sind somit erlaubt, während Meeresfrüchte wie Krabben, Muscheln oder Tintenfische tabu sind.
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