Keine lebenslange Witwenrente mehr in der Schweiz

Ein altes System geht in der Schweiz zu Ende: Die lebenslange Witwenrente wird abgeschafft. Betroffen sind vor allem Frauen, deren Ehepartner verstorben sind. Bisher erhielten sie lebenslang eine finanzielle Unterstützung aus der AHV, doch das ändert sich nun deutlich.

Der Grund dafür liegt in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 11. Oktober 2022. Das Gericht stellte fest, dass die Regelung diskriminierend sei – vor allem gegenüber Männern. Denn Witwer erhielten die Hinterbliebenenrente nur unter strengeren Bedingungen oder gar nicht. Um Gleichbehandlung herzustellen, musste die Schweiz ihr System überarbeiten.

Seit 2024 läuft daher eine Übergangsregelung: Die Witwenrenten werden nicht mehr lebenslang gezahlt, sondern nur noch für einen begrenzten Zeitraum – meist zehn Jahre nach dem Tod des Ehepartners. Danach endet die Zahlung, unabhängig vom Alter oder der finanziellen Situation der Hinterbliebenen.

Die Entscheidung sorgt in der Schweiz für Diskussionen. Kritiker befürchten, dass vor allem ältere oder langjährig verheiratete Frauen in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnten. Befürworter sehen hingegen einen notwendigen Schritt zur Geschlechtergerechtigkeit im Rentensystem.

Interessant ist, dass Deutschland von dieser Änderung nicht betroffen ist. Hier bleibt die Regelung vorerst unverändert: Verwitwete Partner können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin eine lebenslange Hinterbliebenenrente beantragen.

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