Wem gehört der Hausrat bei Trennung und Scheidung?

Wenn sich Ehepaare trennen, steht oft eine heikle Frage im Raum: Wer darf welche Möbel und Alltagsgegenstände behalten? Viele nehmen an, dass es dabei rein darauf ankommt, wer die Sachen bezahlt hat oder als Eigentümer eingetragen ist. Doch das ist ein weit verbreiteter Irrtum.

Rechtlich gesehen kommt es auf die bloßen Eigentumsverhältnisse zunächst gar nicht an. Zum Hausrat zählt grundsätzlich alles, was für die gemeinsame Lebensführung und den Alltag der Ehepartner bestimmt war. Das umfasst Möbel, Küchengeräte, Unterhaltungselektronik oder Wohnaccessoires. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Gegenstand beiden gemeinsam gehört oder von einem Ehegatten allein gekauft wurde.

Sogar gemietete oder geleaste Gegenstände können rechtlich zum Hausrat gezählt werden, solange sie dem gemeinsamen Haushalt dienten. Ausgenommen sind im Wesentlichen nur Dinge, die ausschließlich dem persönlichen Gebrauch eines Partners dienen, wie etwa Kleidung, persönlicher Schmuck oder individuelle Arbeitsmittel.

Bei einer Aufteilung im Zuge der Trennung geht es daher vorrangig nicht um Quittungen, sondern um eine faire Verteilung für die zukünftige Lebensgestaltung beider Partner.

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