Wer zahlt was: Krankenversicherung für Rentner
Wenn Sie in die Rente gehen, bleibt die gesetzliche Krankenversicherung weiterhin ein wichtiger Bestandteil Ihrer Absicherung. Interessant ist, wer wie viel bezahlt. Grundsätzlich setzt sich der Beitrag aus zwei Teilen zusammen: dem allgemeinen Satz und einem möglichen Zusatzbeitrag.
Der allgemeine Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird zur Hälfte von der Rentenversicherung und zur anderen Hälfte direkt von Ihnen, dem Rentner, getragen. Das gilt auch für den Zusatzbeitrag, den viele Krankenkassen inzwischen erheben, um steigende Kosten abzudecken. Dieser Satz variiert je nach Kasse – aktuell liegt er im Durchschnitt bei etwa 1,6 Prozent des Rentenbetrags.
Beispiel: Zahlt Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag von 1,4 Prozent, so tragen Sie als Rentner 0,7 Prozent selbst, während die Deutsche Rentenversicherung die restlichen 0,7 Prozent übernimmt. Dieser Eigenanteil wird direkt aus Ihrer Rente abgezogen – bequem und automatisch.
Wichtig ist daher, die Beitragsbedingungen Ihrer Krankenkasse genau zu prüfen. Ein Wechsel kann sich lohnen, besonders wenn andere Kassen niedrigere Zusatzbeiträge verlangen. Denn auch kleine Unterschiede summieren sich über das Jahr.
Die Regelung sorgt dafür, dass Rentner nicht allein für steigende Gesundheitskosten aufkommen müssen. Dennoch lohnt es sich, den eigenen Beitrag im Blick zu behalten – schließlich zahlt jeder Cent mehr direkt aus der Rente.
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