Wer erbt was – die gesetzliche Erbfolge einfach erklärt
Wenn jemand stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, regelt das Gesetz, wer wie viel erbt. Viele wissen das nicht, doch die gesetzliche Erbfolge folgt einer klaren Reihenfolge: Zuerst kommen die engsten Angehörigen zum Zug.
Die Kinder und Enkel des Verstorbenen erben zuerst. Sie sind die sogenannten Pflichtteilsberechtigten und stehen ganz oben in der Erbfolge. Hat der Verstorbene keine Nachkommen, rücken die Eltern und Geschwister nach. Gibt es auch keine Eltern mehr, erben die Geschwister allein – oder deren Kinder, also Neffen und Nichten, wenn die Geschwister bereits verstorben sind.
Weiter geht es in der Verwandtschaftskette: Fehlen auch diese Verwandten, werden Onkel und Tanten erbberechtigt. Schließlich können auch Cousins und Cousinen erben, wenn niemand anderes mehr vorhanden ist. Die Erbfolge arbeitet sich dabei immer weiter von nah zu fern durch die Familie.
Ein wichtiger Punkt: Ist der Verstorbene verheiratet, sieht die Sache anders aus. Der Ehepartner erbt in der Regel mit den Kindern gemeinsam – wie viel genau, hängt davon ab, ob ein gesetzliches oder eheliches Güterrecht gilt. Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften ist die Regelung ähnlich.
Wer sicher gehen will, dass seine Wünsche gelten, sollte ein Testament aufsetzen. Denn ohne letzten Willen entscheidet allein das Gesetz – und das passt nicht immer zur persönlichen Situation. Eine klare Regelung schützt vor unliebsamen Überraschungen und sorgt für Klarheit in schwierigen Zeiten.
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