Wer erbt zuerst: Ehefrau oder Kinder?

Die Frage, wer im Todesfall zuerst erbt, beschäftigt viele Menschen – besonders, wenn es um die eigene Familie geht. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die gesetzliche Erbfolge, und die Antwort hängt stark vom Familienstand des Verstorbenen ab.

Wenn der Erblasser verheiratet ist, steht der Ehepartner oder die Ehepartnerin ganz oben auf der Liste der gesetzlichen Erben. Das bedeutet: Der überlebende Ehegatte oder die Ehegattin wird zuerst berücksichtigt. Gleich danach folgen die Kinder – egal, ob sie aus der Ehe stammen oder nicht. Beide, Ehepartner und Kinder, haben also Anspruch auf einen Teil des Erbes. Wie genau sich die Erbanteile verteilen, hängt vom Zugewinnausgleich und der konkreten Konstellation ab.

Ist der Verstorbene hingegen unverheiratet, gelten die Kinder als Erben erster Ordnung. Dann erben sie allein – und zwar alles, sofern kein Testament existiert. Auch hier spielt es keine Rolle, ob die Kinder ehelich oder außerehelich geboren wurden: Vor dem Gesetz sind sie gleichgestellt.

Wichtig ist: Diese Regelung gilt nur bei fehlendem Testament. Wer seine Erbfolge selbst regeln möchte, sollte ein Testament oder Erbvertrag aufsetzen. So kann man sicherstellen, dass die eigenen Wünsche auch wirklich erfüllt werden.

Letztlich zeigt sich: Die gesetzliche Erbfolge versucht, familiäre Bindungen gerecht zu berücksichtigen – zuerst kommt der Ehepartner, dann die Kinder. Doch wer Klarheit schaffen will, sollte nicht auf rechtliche Absicherung verzichten.

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