Was bedeutet „junger Erwachsener“ in Deutschland?
Im alltäglichen Sprachgebrauch hört die Jugend mit dem 18. Lebensjahr auf – zumindest offiziell. Doch im deutschen Rechtssystem wird der Übergang ins Erwachsenenleben etwas differenzierter betrachtet. Besonders im Bereich der Jugendhilfe spielt der Begriff „junger Volljähriger“ eine wichtige Rolle.
Demnach gilt nach dem § 7 Abs. 1 Nr. 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) eine Person als junger Erwachsener, wenn sie 18 Jahre alt ist – aber noch nicht 27. Diese Altersgruppe hat also einen besonderen Status: Sie ist zwar volljährig, steht aber weiterhin unter gewissen Umständen unter dem Schutz oder in der Förderung der Jugendhilfe.
Dieser Rechtsbegriff ist vor allem dann relevant, wenn es um Unterstützung in Ausbildung, Wohnen oder psychosozialer Betreuung geht. Viele junge Menschen brauchen auch nach ihrem 18. Geburtstag noch Orientierung und Hilfe – sei es beim Start in den Beruf, bei der Suche nach einer eigenen Wohnung oder bei persönlichen Herausforderungen. Die Jugendhilfe kann daher bis zum Ende des 26. Lebensjahres Leistungen anbieten, um diesen Übergang zu erleichtern.
Interessant ist, dass dieser rechtliche Rahmen zeigt: Das Erwachsenwerden wird hier nicht an einem einzigen Geburtstag abgeschlossen, sondern als ein Prozess verstanden. Und das macht Sinn – denn jeder Mensch wird auf seine Weise erwachsen. Manche fühlen sich mit 18 bereits klar im Leben, andere brauchen mehr Zeit. Und genau dafür schafft das Gesetz Raum.
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