Wer kann sich freiwillig gesetzlich versichern?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist für viele Menschen in Deutschland die Grundlage ihrer medizinischen Absicherung. Doch nicht alle sind automatisch pflichtversichert. Manche können sich unter bestimmten Umständen freiwillig in die GKV einklinken – eine Option, die vor allem dann interessant ist, wenn man sonst nicht abgesichert wäre.

So dürfen beispielsweise Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die regelmäßig mehr als 5.775,00 Euro im Monat verdienen (Stand 2024), eine freiwillige Versicherung beantragen, wenn sie bereits mindestens ein Jahr lang über dieser Einkommensgrenze lagen. Sie wären dann normalerweise in der privaten Versicherung – können aber stattdessen in der gesetzlichen bleiben, wenn sie wollen.

Auch Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig versichert sein. Das gilt zum Beispiel für Personen, die das 30. Lebensjahr überschritten haben und deshalb nicht mehr über die Familienversicherung mitlaufen können. Dann ist eine freiwillige Absicherung über die GKV eine stabile und oft kostengünstige Lösung.

Ein weiterer Kreis sind Selbstständige, die sich entscheiden, in die gesetzliche Krankenversicherung einzutreten – auch wenn sie nicht verpflichtet sind. Voraussetzung ist, dass sie nicht gleichzeitig privat versichert sind und bestimmte formale Anforderungen erfüllen.

Die freiwillige gesetzliche Versicherung bietet Sicherheit, Transparenz und einen hohen Schutzstandard – gerade dann, wenn man zwischen den Regeln der Pflichtversicherung und der Selbstständigkeit steht.

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