Wer muss den Solidaritätszuschlag noch zahlen?
Seit 2021 gilt: Der Solidaritätszuschlag – umgangssprachlich „Soli“ genannt – wird für die meisten Arbeitnehmer nicht mehr fällig. Doch nicht alle sind komplett davon befreit. Besonders Alleinstehende mit hohem Einkommen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin den Zuschlag.
Alleinstehende müssen den Soli zahlen, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen über 17.543 Euro liegt. In diesem Fall greift eine Staffelung: Bis zu einer gewissen Grenze wird nur ein teilweiser Zuschlag erhoben, darüber dann der volle Betrag. Das betrifft allerdings nur eine kleine Gruppe von gut Verdienenden.Die große Mehrheit der Steuerzahler zahlt heute keinen Soli mehr. Das war nicht immer so: Der Zuschlag wurde 1991 eingeführt, um die Kosten der Wiedervereinigung zu finanzieren. Ursprünglich als temporäre Maßnahme gedacht, blieb er über Jahrzehnte bestehen. Seit der Reform 2021 wurde er jedoch stark reduziert.
Wichtig ist: Der Soli wird direkt mit der Einkommensteuer verrechnet und erscheint auf der Lohnsteuerbescheinigung. Wer unsicher ist, kann seinen Steuerbescheid prüfen oder sich bei der Steuerberatung oder dem Finanzamt informieren.
Wer also alleinstehend ist und über 17.543 Euro zu versteuerndes Einkommen hat, sollte mit einer teilweisen oder vollen Soli-Zahlung rechnen. Alle anderen können in der Regel aufatmen – der Solidaritätszuschlag entfällt für sie.
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