Sozialversicherungsnummer: Wer beantragt sie eigentlich?

Wenn Sie Ihren ersten Job anfangen, müssen Sie sich normalerweise um Ihre Sozialversicherungsnummer keine Sorgen machen – denn die wird automatisch beantragt. Sobald Sie im Berufsleben starten, melden Ihr Arbeitgeber Sie bei der Krankenkasse an. Von dort aus läuft alles Weitere ab.

Die Krankenkasse leitet die Daten weiter und fordert die Sozialversicherungsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung an. Das passiert in der Regel schon kurz nach Ihrem Einstellungstermin. Sie bekommen die Nummer meist innerhalb weniger Wochen zugeschickt, oft zusammen mit dem Sozialversicherungsausweis. Dieser Ausweis enthält Ihre persönliche Nummer und dient als Nachweis für Ihre sozialrechtliche Absicherung.

Es ist also nicht nötig, dass Sie die Nummer selbst beantragen – das erledigt die Verwaltung für Sie. Wichtig ist nur, dass Sie bei Ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse korrekte Angaben machen, damit keine Verzögerungen entstehen. Seit einigen Jahren wird die Sozialversicherungsnummer einmalig vergeben und bleibt lebenslang gültig, egal ob Sie wechseln oder in Rente gehen.

Wer also gerade ins Berufsleben startet, kann beruhigt sein: Die Nummer kommt von allein – dank eines gut eingespielten Systems zwischen Arbeitgeber, Krankenkasse und Rentenversicherung.

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