Wann muss eine Schenkung beim Finanzamt gemeldet werden?
Wenn jemand eine Schenkung erhält – sei es Geld, ein Haus oder ein anderes wertvolles Geschenk – liegt oft die Frage im Raum: Muss das ans Finanzamt gemeldet werden? Die Antwort lautet: Ja, grundsätzlich schon. Nach deutschem Recht ist der Beschenkte verpflichtet, die Schenkung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnisnahme beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Das gilt unabhängig davon, ob Steuern fällig werden oder nicht – die Anzeigepflicht besteht immer.
Die Regelung findet sich im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (§ 30). Danach muss nicht nur der Empfänger der Schenkung melden, was er erhalten hat, sondern auch der Schenker hat eine Mitteilungspflicht. Das Finanzamt braucht diese Informationen, um prüfen zu können, ob Schenkungsteuer anfällt – besonders bei größeren Beträgen oder in bestimmten Familienverhältnissen.
Die Frist von drei Monaten beginnt erst dann, wenn beide Parteien über die Schenkung Bescheid wissen. Wer zu spät meldet, riskiert unter Umständen ein Bußgeld. Es lohnt sich daher, gerade bei größeren Zuwendungen, frühzeitig die Unterlagen vorzubereiten. Auch schriftliche Geschenkverträge können hilfreich sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
Wichtig: Es gibt Freibeträge – je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem. Verwandte im engeren Sinne, wie Kinder oder Ehepartner, können jährlich eine gewisse Summe steuerfrei erhalten. Aber auch dann muss die Schenkung oft trotzdem angezeigt werden. Wer unsicher ist, sollte sich besser beim Finanzamt oder einem Steuerberater rückversichern – eine versäumte Meldung kann teuer werden.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.