Wer zahlt die Energiepauschale für Minijobber?

Die Auszahlung der Energiepauschale sorgt bei vielen Beschäftigten für Fragen, insbesondere wenn es um Minijobs geht. Grundsätzlich gilt: Wie das Geld beim Arbeitnehmer ankommt, hängt stark von der konkreten Form des Minijobs und der persönlichen Beschäftigungssituation ab.

Für 450-Euro-Minijobber, die beispielsweise im September 2022 zusätzlich einer Hauptbeschäftigung nachgingen, galt eine klare Regelung. In diesem Fall übernimmt nicht der Betrieb des Minijobs die Auszahlung, sondern der Arbeitgeber der Hauptbeschäftigung. Über die Lohnabrechnung des Hauptberufs wurde die Pauschale direkt an die Beschäftigten weitergeleitet.

Wenn ein Minijob hingegen die einzige Beschäftigung darstellt (das sogenannte Erstdienstverhältnis), ist der jeweilige Arbeitgeber des Minijobs für die Auszahlung zuständig. Bedingung dafür war meist eine schriftliche Bestätigung des Arbeitnehmers, dass es sich tatsächlich um das Hauptdienstverhältnis handelt. Wer zum Stichtag kein festes Beschäftigungsverhältnis hatte, konnte sich die Energiepreispauschale nachträglich über die Einkommensteuererklärung holen.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen