Wer zahlt die Instandhaltung bei einem lebenslangen Wohnrecht?
Wenn jemand ein lebenslanges Wohnrecht an einer Immobilie innehat, stellt sich oft die Frage: Wer ist für Reparaturen und Instandhaltung verantwortlich? Grundsätzlich gilt: Der Berechtigte – also die Person, die wohnen darf – trägt laut Gesetz die laufenden Kosten der Nutzung. Dazu gehören neben Nebenkosten wie Heizung oder Wasser auch anfallende kleinere Reparaturen, die im Alltag üblich sind.
Das bedeutet: Wenn die Toilette verstopft ist, die Lampe im Flur kaputtgeht oder der Fenstergriff klemmt, ist in der Regel der Nutzer des Wohnrechts dafür zuständig. Das Gleiche gilt für die regelmäßige Wartung, etwa den Anstrich von Türen oder das Schneiden von Hecken, wenn das Grundstück mitgenutzt wird.
Allerdings übernimmt der Eigentümer in der Regel die Kosten für größere Reparaturen, wie z. B. einen defekten Heizkessel, eine neue Dachabdichtung oder Schäden durch Stürme. Solche baulichen Maßnahmen, die über den normalen Unterhalt hinausgehen, fallen nicht in die Verantwortung des Wohnrechtsinhabers – es sei denn, etwas anderes wurde schriftlich im Vertrag festgelegt.
Daher ist es besonders wichtig, bei der Einrichtung eines Wohnrechts alle Pflichten klar zu regeln. Ein gut formulierter Vertrag vermeidet später Streitigkeiten und sorgt für Sicherheit auf beiden Seiten. Wer also ein Wohnrecht vereinbart, sollte unbedingt mit einem Fachanwalt sprechen, um Klarheit über Kosten und Pflichten zu schaffen.
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