Wer in Frankreich Steuern zahlt
In Frankreich unterliegen sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen einer klaren steuerlichen Verpflichtung, sobald sie hier wirtschaftlich tätig sind. Das gilt unabhängig davon, ob sie im Land leben oder nur gelegentlich Geschäfte tätigen. Grundsätzlich zahlt, wer in Frankreich Einkommen erzielt, auch Steuern an den französischen Staat.
Natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Frankreich haben, sind auf ihre weltweiten Einkünfte steuerpflichtig. Das betrifft Löhne, Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Aber auch ausländische Staatsbürger, die nur zeitweise hier arbeiten oder Vermögen besitzen, können unter bestimmten Voraussetzungen zur Steuererklärung verpflichtet sein – etwa bei Immobilienbesitz oder regelmäßigen Einkünften aus französischen Quellen.
Unternehmen, also juristische Personen, die in Frankreich ansässig sind oder eine Betriebsstätte unterhalten, müssen Körperschaftsteuer (impôt sur les sociétés) zahlen. Dazu zählen Kapitalgesellschaften, aber auch ausländische Firmen mit einer Niederlassung im Land. Selbst Freiberufler und Selbstständige sind oft zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, besonders wenn sie höhere Einkünfte erzielen.
Zusätzlich zur Einkommensteuer fallen weitere Abgaben an: die prélèvement à la source (Quellensteuer), die lokale Wohnsteuer (taxe d’habitation) oder die Vermögenssteuer (impôt sur la fortune immobilière) für Immobilienbesitzer. Die genauen Regelungen hängen von individuellen Umständen ab – wer unsicher ist, sollte sich beraten lassen.
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