Steuern auf Aktien: Was Anleger wissen müssen

Wer an der Börse investiert, freut sich über steigende Kurse und regelmäßige Erträge. Doch bevor die Rendite auf dem eigenen Konto landet, stellt sich eine entscheidende Frage: Werden bei Wertpapieren eigentlich nur die Gewinne versteuert?

Die kurze Antwort lautet: Ja, besteuert wird grundsätzlich nur der reine Ertrag, nicht das eingesetzte Kapital. Allerdings umfasst dieser Begriff an der Börse mehr als nur den reinen Kursgewinn beim Verkauf einer Aktie. In Deutschland fällt auf alle Kapitalerträge die sogenannte Kapitalertragsteuer (oft auch Abgeltungsteuer genannt) in Höhe von 25 Prozent an, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Zu den steuerpflichtigen Erträgen gehören unter anderem:

* Kursgewinne: Der Gewinn, der entsteht, wenn Sie eine Aktie oder einen ETF mit Gewinn verkaufen.
* Dividenden: Ausschüttungen von Unternehmen an ihre Aktionäre.
* Zinsen: Erträge aus Anleihen oder auch Tagesgeld- und Festgeldkonten.

Wichtig ist dabei das Prinzip der Realisierung: Steuerlich relevant werden Gewinne erst in dem Moment, in dem Sie sie tatsächlich realisieren – also wenn Sie die Aktie verkaufen oder eine Dividende gutgeschrieben bekommen. Solange die Gewinne nur als Buchgewinne im Depot stehen, fällt keine Steuer an.

Anleger können zudem Sparen: Mit einem Freistellungsauftrag bleibt ein Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei Verheirateten) pro Jahr steuerfrei. Erst wenn Ihre gesamten Kapitalerträge diesen Betrag übersteigen, führt die Bank die Steuer automatisch an das Finanzamt ab.

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