Wann schreibt man Nomen groß?
In der deutschen Sprache schreiben wir alle Nomen groß – das ist eine der bekanntesten Regeln der deutschen Rechtschreibung. Egal ob am Satzanfang oder mitten im Satz: Substantive wie „Haus“, „Freiheit“ oder „Lehrerin“ werden stets mit großem Anfangsbuchstaben geschrieben. Selbst wenn sie aus einem Verb oder einer anderen Wortart abgeleitet sind, gilt die Großschreibung, sobald es ein Nomen ist.
Typische Endungen helfen dabei, Nomen zu erkennen: Wörter mit -heit (wie „Schönheit“), -keit (wie „Möglichkeit“), -nis („Ereignis“), -ung („Bildung“), -tum („Königtum“), -schaft („Freundschaft“) oder -in (bei weiblichen Berufsbezeichnungen wie „Ärztin“) sind meist Nomen und werden großgeschrieben. Auch Nominalisierungen – also Wörter, die eigentlich kein Nomen wären, aber wie eines verwendet werden – schreibt man groß. Zum Beispiel: „Das Laufen macht Spaß“ – hier wird das Verb „laufen“ als Substantiv gebraucht.
Am Satzanfang schreibt man natürlich immer groß – das gilt nicht nur für Nomen, sondern für jeden ersten Buchstaben eines Satzes. In der wörtlichen Rede gilt das ebenso: „Ich gehe nach Hause“, sagte sie leise. Hier ist „Ich“ nicht nur Satzanfang, sondern auch Pronomen – aber das Nomen „Hause“ (besser: „Haus“) bleibt trotzdem großgeschrieben, wie alle Substantive.
Die Regel ist streng, aber hilfreich: Wenn du unsicher bist, frage dich, ob das Wort eine Person, Sache, Ort oder Idee bezeichnet. Dann ist es vermutlich ein Nomen – und gehört großgeschrieben.
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