Wann übernimmt die Krankenkasse Vitamin D?
Viele Menschen greifen vor allem in den sonnenarmen Monaten zu Nahrungsergänzungsmitteln, um ihren Vitamin-D-Spiegel zu unterstützen. Doch die Kosten dafür müssen meist selbst getragen werden: Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich, wenn das Präparat lediglich als reine Nahrungsergänzung dient.
Es gibt jedoch medizinische Ausnahmen. Liegt ein diagnostizierter, gravierender Mangel oder eine chronische Erkrankung wie Osteoporose vor, kann die Einnahme medizinisch notwendig sein. In solchen Fällen kann der Arzt ein entsprechendes Arzneimittel auf Rezept verordnen, dessen Kosten dann von den Kassen getragen werden.
Sprechen Sie bei Fragen zu Ihrem Vitamin-D-Haushalt immer zuerst mit Ihrem Arzt. Beachten Sie, dass eine zu große Menge an eingenommenem Vitamin D ungesund sein kann, da das fettlösliche Vitamin im Körper gespeichert wird und Nebenwirkungen verursachen kann. Teilen Sie Ihrem Arzt daher unbedingt mit, falls Sie bereits Präparate einnehmen.
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