So erhalten Sie die 300 Euro Energiepreispauschale

Die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten haben viele Haushalte spürbar belastet. Um Bürgerinnen und Bürger finanziell zu unterstützen, wurde die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro auf den Weg gebracht. Viele stellen sich dabei die Frage, wie genau dieses Geld vom Finanzamt ausgezahlt wird.

Für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist der Ablauf besonders unkompliziert: Sie müssen in der Regel keinen separaten Antrag stellen. Die Auszahlung erfolgt automatisch über die reguläre Lohn- oder Gehaltsabrechnung durch den Arbeitgeber. Zwar ist die Pauschale einkommensteuerpflichtig, bringt aber dennoch eine direkte spürbare Entlastung.

Selbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler sichern sich die 300 Euro auf anderem Weg. Sie können den Betrag ganz einfach bei ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung für das entsprechende Quartal eigenständig abziehen. Sollte die Pauschale bisher nicht verrechnet worden sein, lässt sich das Geld problemlos nachträglich über die nächste Einkommensteuererklärung geltend machen. Das Finanzamt berücksichtigt den Anspruch bei der Veranlagung dann automatisch.

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