Wie funktioniert ein Schenkungsvertrag?

Ein Schenkungsvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung, bei der eine Person – der Schenker – freiwillig und ohne Gegenleistung einem anderen, dem Beschenkten, einen Vermögenswert überträgt. Das kann Geld, eine Immobilie, ein Fahrzeug oder ein anderes Gut sein. Im Gegensatz zu einem Kaufvertrag erhält der Schenker dafür nichts zurück – die Gabe muss aus reiner Großzügigkeit erfolgen.

Um gültig zu sein, muss der Vertrag von beiden Seiten anerkannt werden: Der Schenker erklärt, dass er schenken möchte, und der Beschenkte muss diese Gabe ausdrücklich annehmen. Beide Willenserklärungen müssen klar und freiwillig erfolgen. Besonders bei wertvollen Geschenken, wie einer Wohnung oder einem Auto, ist es ratsam, den Vertrag schriftlich festzuhalten – in manchen Fällen, etwa bei Grundstücksübertragungen, ist das sogar Pflicht.

Ein wichtiger Punkt: Schenkungen können steuerliche Folgen haben. In Deutschland unterliegen größere Geschenke der Schenkungssteuer, wobei Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad gelten. Ehepartner oder Kinder profitieren dabei von höheren Freigrenzen als entfernte Verwandte oder Freunde.

Es lohnt sich, vor der Schenkung einen Notar hinzuzuziehen – besonders bei größeren Vermögen. So wird sichergestellt, dass alles rechtskonform läuft und spätere Streitigkeiten vermieden werden. Ein Schenkungsvertrag ist nicht nur ein Beweis von Zuneigung, sondern auch eine verbindliche rechtliche Handlung, die gut überlegt sein will.

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