Wie melde ich eine Schenkung beim Finanzamt?

Wenn Sie eine Schenkung erhalten oder selbst etwas verschenken, ist es wichtig, dies rechtzeitig beim Finanzamt anzugeben. Beide Parteien – also sowohl der Schenker als auch der Beschenkte – sind verpflichtet, die Übergabe von Vermögen anzuzeigen. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um Bargeld, ein Auto, Immobilien oder andere Werte handelt.

Die Anzeige erfolgt am besten mit einem einfachen, formlosen Schreiben an das Finanzamt des Wohnsitzes des Schenkenden. Dazu genügt ein Brief oder eine E-Mail mit den wichtigsten Informationen: Namen und Adressen beider Seiten, der Zeitpunkt der Schenkung, eine Beschreibung des verschenkten Gegenstands sowie der geschätzte Wert zum Übertragungszeitpunkt. Diese Angaben sind nötig, damit das Finanzamt prüfen kann, ob Erbschaftsteuer anfällt.

Wichtig:

Die Frist für die Anzeige beträgt grundsätzlich einen Monat ab Kenntnis der Schenkung. Wer zu spät meldet, riskiert unter Umständen ein Bußgeld. Allerdings wird in der Praxis oft Nachsicht geübt, wenn die Unterlagen später eingereicht werden – besonders, wenn keine Steuer fällig wird oder der Betrag gering ist.

Es lohnt sich, frühzeitig zu klären, ob Freibeträge greifen. Je nach Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem gelten unterschiedliche Freigrenzen – zum Beispiel 400.000 Euro für Kinder, 20.000 Euro für Neffen oder Nichten. Mit der richtigen Vorbereitung kann man oft Steuern sparen und Ärger vermeiden.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen