Wie groß darf ein Gewächshaus im Berliner Kleingarten sein?

Im Berliner Kleingarten erfreuen sich viele Hobbygärtner daran, eigenes Gemüse und Obst unter Glas oder Folie anzubauen. Doch nicht alles, was wächst, ist auch erlaubt – vor allem bei festen Konstruktionen wie Gewächshäusern gelten klare Regeln. Laut der Gartenordnung des Landesverbands Berlin der Gartenfreunde e. V. darf ein Gewächshaus maximal 12 Quadratmeter groß und 2,20 Meter hoch sein.

Wichtig ist: Auch wenn der Nutzgarten idyllisch wirkt, handelt es sich um eine bauliche Maßnahme – und die braucht eine Baugenehmigung. Ohne diese darf das Gewächshaus nicht errichtet werden, selbst wenn es innerhalb der zulässigen Maße bleibt. Die Behörden achten darauf, dass die Anlagen nicht nur sicher, sondern auch in Einklang mit der Umwelt stehen.

Eine weitere Regel betrifft den Boden: Die Versiegelung der Fläche ist aus ökologischen Gründen . Das bedeutet, dass der Untergrund unter und rund um das Gewächshaus durchlässig bleiben muss – beispielsweise durch Schotter oder Rasengittersteine, nicht aber durch Beton oder Asphalt. So bleibt die natürliche Wasserzirkulation im Boden erhalten.

Außerdem muss ein Grenzabstand von mindestens einem Meter zu Nachbargrundstücken eingehalten werden. Das dient nicht nur dem guten Miteinander unter den Kleingärtnern, sondern verhindert auch Schattenwurf und Feuchtigkeitsprobleme auf benachbarten Parzellen.

Wer also vorhat, sein Beet mit einem kleinen Treibhaus zu erweitern, sollte frühzeitig prüfen, ob alle Vorgaben erfüllt sind. Dann kann das Gärtnern unter Glas ohne Ärger vonstattengehen – und die Tomaten wachsen trotz Berliner Wetter.

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