Die Struktur der deutschen Polizei: Ein Föderales System

Wer in Deutschland von „der Polizei“ spricht, meint meistens keine einzelne, zentrale Behörde. Die Sicherheitsarchitektur des Landes ist stattdessen stark föderal geprägt. Das bedeutet, dass die Polizeibehörden der Länder den Großteil der alltäglichen Polizeiarbeit übernehmen. Jedes der 16 Bundesländer besitzt seine eigene Landespolizei, die für die Gefahrenabwehr und die Verfolgung von Straftaten in ihrer jeweiligen Region zuständig ist. Deshalb unterscheiden sich beispielsweise die Uniformen oder Fahrzeugdesigns zwischen Bayern und Berlin.

Neben den Kräften der Bundesländer verfügt die Bundesrepublik über spezialisierte Institutionen auf nationaler Ebene. Die bekannteste davon ist die Bundespolizei, die unter anderem für den Schutz der Grenzen, die Sicherheit an Bahnhöfen und auf Flughäfen zuständig ist. Eine weitere zentrale Säule ist das Bundeskriminalamt (BKA) mit Sitz in Wiesbaden, das die internationale Zusammenarbeit koordiniert und bei schweren Verbrechen wie Terrorismus oder organisierter Kriminalität ermittelt. Eine Besonderheit stellt die Polizei beim Deutschen Bundestag dar: Sie ist eine eigene Polizeibehörde mit begrenzter Zuständigkeit, die ausschließlich für die Sicherheit im und um das Parlamentsgebäude sorgt.

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