Wie hoch ist die Strafe bei Falschaussage?

Wer vor Gericht oder in einer offiziellen Vernehmung bewusst die Unwahrheit sagt, begeht eine Falschaussage – und das kann schwerwiegende Folgen haben. Laut § 153 des Strafgesetzbuches (StGB) ist diese Handlung strafbar, unabhängig davon, ob sie im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, einer Polizeibefragung oder einer sonstigen amtlichen Untersuchung erfolgt.

Entscheidend ist, dass die Aussage vorsätzlich falsch war. Wer aus Versehen etwas Falsches angibt, macht sich nicht strafbar. Doch wer bewusst lügt, um ein Verfahren zu beeinflussen, riskiert eine Freiheitsstrafe. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der Schwere des Einzelfalls ab.

Die gesetzliche Strafe reicht von drei Monaten bis zu fünf Jahren Haft. Eine Geldstrafe ist bei Falschaussage laut Gesetz nicht vorgesehen. Das zeigt, wie ernst der Gesetzgeber diese Straftat nimmt. Selbst wenn die falsche Aussage später widerrufen wird, bleibt die Strafbarkeit bestehen – allerdings kann ein Geständnis oder die Aufklärung im Einzelfall strafmildernd wirken.

Wenn Sie in einem Verfahren als Zeuge oder Beschuldigter geladen sind und Fragen zur Aussage haben, ist es ratsam, sich rechtzeitig beraten zu lassen. Eine erfahrene Strafverteidigung, wie die Kanzlei KUJUS, kann dabei helfen, Ihre Rechte zu wahren und mögliche Risiken abzuklären.

Falschaussagen untergraben das Vertrauen in die Justiz – deshalb wird hier besonders streng geahndet. Wer die Wahrheit sagt, hat nichts zu befürchten. Wer lügt, riskiert seine Freiheit.

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