Wie viel Vermögen bleibt bei Insolvenz unangetastet?

Wenn jemand überschuldet ist und eine Privatinsolvenz beantragt, stellt sich oft die Frage: Was darf man behalten? Nicht alles Vermögen wird zwanglos verkauft – es gibt klare Regelungen, was als unantastbar gilt.

Der Barbetrag von 5.000 Euro ist grundsätzlich geschützt. Das bedeutet: Wer Insolvenz anmeldet, darf bis zu dieser Summe als freies Guthaben behalten, etwa auf dem Konto. Dieses Geld dient dazu, den Lebensunterhalt während des Verfahrens zu sichern, ohne auf Sozialleistungen angewiesen zu sein.

Auch der Besitz einer selbstgenutzten Immobilie ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Wichtig ist dabei die Größe: Für einen 4-Personen-Haushalt darf die bewohnte Wohnung oder das Haus bis zu 130 Quadratmetern umfassen. Wer darüber hinaus wohnt, könnte aufgefordert werden, in eine kleinere, angemessenere Unterkunft umzuziehen, damit der überschüssige Wert für die Gläubiger verwertet werden kann.

Die Regelungen sollen sicherstellen, dass ein Insolvenznehmer nicht mittellos dasteht, sondern nach Abschluss des Verfahrens – meist nach sechs Jahren – mit einem kleinen finanziellen Puffer neu starten kann. Es geht also nicht darum, alles wegzunehmen, sondern fairen Ausgleich zu schaffen – für Schuldner und Gläubiger gleichermaßen.

Stand dieser Bestimmungen: 16. März 2019. Wer konkret betroffen ist, sollte sich dennoch fachlich beraten lassen, da Einzelfälle oft von der Regel abweichen können.

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