Wie viel bleibt bei Unterhaltszahlungen steuerfrei?
Wenn Sie Unterhalt an eine nahe stehende Person zahlen – etwa an Ihren Ehepartner oder Ihr Kind –, schützt das Gesetz einen Teil Ihres Einkommens vor Abzug. Für die erste Person, der Sie gesetzlich Unterhalt gewähren, beträgt dieser Freibetrag aktuell 527,76 Euro monatlich. Das bedeutet: Dieser Betrag wird bei der Berechnung Ihrer steuerlichen oder sozialrechtlichen Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt.
Leisten Sie Unterhalt für weitere Personen, die gesetzlich Anspruch darauf haben – wie ein zweites oder drittes Kind –, erhöht sich der Freibetrag. Für jede zusätzliche berechtigte Person können Sie zusätzlich 294,02 Euro pro Monat steuerfrei lassen. Diese Regelung hilft, finanzielle Belastungen in familiären Notlagen etwas zu mildern und sicherzustellen, dass der Unterhaltszahlende selbst nicht unter die Existenzminimum rutscht.
Wichtig ist, dass diese Freibeträge nicht automatisch angewendet werden. In vielen Fällen – etwa bei der Sozialhilfe, der Insolvenz oder der Pfändung eines Kontos – müssen Sie die Unterhaltszahlungen nachweisen, um die Freibeträge geltend zu machen. Ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) kann dabei helfen: Es sichert automatisch einen Teil des Kontoguthabens, einschließlich der Freibeträge für Unterhalt, vor Gläubigern.
Wer regelmäßig Unterhalt zahlt, sollte daher nicht nur die Höhe im Blick behalten, sondern auch wissen, welche Freibeträge ihm zustehen. So bleibt mehr vom eigenen Einkommen erhalten – gerade in schwierigen Zeiten ein wichtiger Schutz.
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