Wie viele Tage Urlaub hat man gesetzlich?

Wer in Deutschland arbeitet, hat laut Gesetz einen Anspruch auf mindestens 24 Werktage bezahlten Urlaub pro Jahr. Das ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), genauer gesagt aus § 3 BUrlG. Doch was sind „Werktage“? Laut Gesetz zählt jeder Kalendertag als Werktag, der weder ein Sonntag noch ein gesetzlicher Feiertag ist – also Montag bis Samstag, sofern nicht ein Feiertag dazwischenliegt.

In der Praxis wird der Urlaub jedoch meist in Arbeitstagen berechnet, also jenen Tagen, an denen man tatsächlich arbeitet. Bei einer klassischen 5-Tage-Woche entspricht der gesetzliche Mindesturlaub damit 20 Tagen. Denn: Bei fünf Arbeitstagen pro Woche hat man im Jahr 260 Arbeitstage (52 Wochen × 5 Tage). Auf diese 260 Tage entfallen 24 Urlaubs-Werktage – gerechnet auf das Jahr. In der Realität sehen viele Arbeitsverträge aber deutlich mehr Urlaubstage vor, oft zwischen 25 und 30 Tagen, besonders bei tarifgebundenen Unternehmen.

Wichtig zu wissen: Der gesetzliche Mindestanspruch von 24 Werktagen ist eine untere Grenze. Arbeitgeber dürfen – und tun es oft – mehr Urlaub gewähren. Kürzer darf der Urlaub nicht sein, es sei denn, es handelt sich um Teilzeitbeschäftigte oder befristete Verträge mit entsprechender Berechnung. Der Urlaubsanspruch verjährt außerdem grundsätzlich nach drei Jahren, wenn er nicht genommen wurde – aber nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig darauf hingewiesen hat.

Wer also plant, sollte wissen: Der Mindesturlaub ist erst der Anfang. Viele haben mehr – und nutzen es auch!

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